EmpCo-Verordnung (Empowering Consumers for the Green Transition, Richtlinie EU 2024/825)
Seit heute, 27. September 2026, gilt ja die Pflicht das EU Einheitliche Gewährleistungslabel online einzubinden, wenn online auch über Shopsysteme verkauft wird. Bei uns zum Glück nur als Ausdruck im Marktstand, da der Verkauf der Korbwaren ausschließlich auf Märkte stattfindet.
Damit hat der Wahnsinn für Kleinunternehmer aber noch lange nicht sein Ende gefunden. Dank der EU muss auch bei der Verwendung von Begriffen wie zum Beispiel ökologisch, nachhaltig, biologisch abbaubar und viele weiterer solcher Begriffe mit einer Abmahnwelle gerechnet werden, wenn man diese Äußerungen und Angaben nicht einwandfrei nachweisen kann. Seit es mit Nachweise von Hersteller oder offizielle Label wie zum Beispiel dem Blauen Engel.
Da könnte man doch wirklich Freudensprünge machen, wenn man an den Aufwand denkt, den viele Einpersonenunternehmen gehabt haben müssten. Denn die Übergangsfrist ist mit dem heutigen Tag abgelaufen.
Wer zudem einen Blog auf seiner Homepage betreibt sollte alle seine Beiträge, also auch die von vor 10 Jahren, eben auf diese „Greenwashing“ Wörter überprüfen, sie umschreiben oder gar entfernen. Ist die Homepage schon ein paar Jahre in Betrieb kann das schon mal in richtig viel Arbeit ausarten.
In Zukunft muss dann also jeder Beitrag am Besten von einem Anwalt überprüft werden, bevor er online gestellt wird!? EU Regulierungswahnsinn in absoluter Reinheit. Denn UWG und BGB gelten national ja immer noch.
Wer also bis jetzt nicht gehandelt hat, für den wird es höchste Zeit.
Was die Verwendung von Begriffen wie nachhaltig, ökologisch usw. betrifft habe ich mir zumindest in den Blogbeiträgen mit einer Fußzeile geholfen, die automatisch für alle alten aber auch neuen Beiträge und auf der Blogübersichtsseite eingeblendet wird (siehe unten).
Transparenz-Hinweis zu Blogbeiträgen:
Als traditionelle Korbmacherei liegt uns die Liebe zur Natur und ehrliches Handwerk am Herzen. Bitte beachten Sie, dass unsere Blogartikel oft persönliche Werkstattberichte, historische Einblicke oder Geschichten aus dem Alltag darstellen. Sofern in den Texten allgemeine Eigenschaften wie „naturbelassen“, „chemiefrei“ oder „biologisch abbaubar“ genannt werden, beziehen sich diese rein auf unsere unbehandelten Weidenkorbwaren. Bei der Erneuerung von Stuhlgeflechten setzen wir aus Qualitätsgründen standardmäßig modernes, langlebiges Cotton-Flechtband (Baumwolle) ein. Die jeweils aktuell gültigen Materialdetails, rechtsverbindlichen Angaben und passenden Pflegeanleitungen für Ihr Produkt finden Sie auf unseren Informationsseiten sowie in den FAQs.
