GSPR, BFSG, DPP – Was ist das denn?

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Die EU hat wieder mal ein paar neue Gesetzte erlassen, die uns Kleinunternehmer auf das Äußerste strapazieren und auch in Zukunft noch strapazieren werden.

Fangen wir mal mit der GSPR oder so schön im europäischen Englisch ausgeschrieben die General safety and performance requirements, und in Deutsch dann schlicht Produktsicherheitsverordnung. Ab dem 13.12.2024 ist sie verpflichtend für alle, die Waren in der EU in Verkehr bringen. Einfach ausgedrückt muss zu jedem Artikel immer eine Artikelnummer, der Hinweis auf die Produktsicherheit und eine Risikobewertung angegeben sein. Im Onlineshop zu jedem (!) Artikel und im Verkauf angeheftet oder als Beipackzettel. Ausnahmen gibt es so gut wie keine. Von einem Link zu den GSPR-Angaben bei Artikel sollte man absehen. Das wäre nämlich abmahngefährdet. Ich bin schon gespannt, wann es die ersten Shop-Betreiber hier kalt erwischt. Wer also bisher nichts von der GSPR wusste, sollte sich ganz schnell damit beschäftigen, ob es für ihn eventuell zutrifft.

Das BFSG oder Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kommt dann am 28. Juni 2025 auf die Unternehmen zu. Allerdings gibt es hier (zum Glück) viele Ausnahmen. Ausgenommen von der Umsetzung sind

  • Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten
  • Unternehmen die höchstens 2.000.000 Euro Jahresumsatz erzielen

Der technische Umsetzungskelch geht wohl bei den meisten Kleinunternehmen vorbei. Man muss also auch mal Glück haben.

Der DPP oder auch als Digitale Produktpass kommt dann 2027 aus alle zu. Inwieweit es hier Ausnahmen geben wird konnte ich noch nicht in Erfahrung bringen. Es wird aber wohl darauf hinauslaufen, dass für jedes Produkt ein Datensatz vorhanden sein muss. Angaben zu Materialien, Inhaltsstoffe, Reparierbarkeit, Ersatzteile oder Entsorgung sind hier nur ein kleiner Auszug aus solch einem Datensatz. Über zum Beispiel QR-Code oder NFI-Chip kann der Pass dann elektronisch abgerufen werden. Was in solch einem Datensatz enthalten sein muss, steht u.a. in der Öko-Design-Richtlinie der EU

Weitere Infos zum DPP findet man hier.

Wer also von Langeweile geplagt ist oder es mal auf einem Markt nicht so viel los ist, der kann sich doch die Zeit mit GSPR, BFSG und DPP versüßen. Und sicherlich sogt die EU auch in Zukunft dafür, dass niemand der Kleinunternehmer und Einpersonengeschäfte vor lauter Langeweile die Lust am Geschäft verliert! Oder etwa doch?

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